Stationäre Primärbehandlungen:
Neben Rehabilitationen bieten wir auch krankenhausgemässe stationäre Primärbehandlungen zu Lasten der jeweiligen privaten Krankenversicherung an, z.B. auf Grund einer hausärztlichen
Krankenhauseinweisung. Eine Kostenübernahme ist in diesen Fällen an eine im voraus, spätestens bei Behandlungsbeginn einzuholende Kostenübernahmeerklärung des jeweils zuständigen privaten Kostenträgers
gebunden. Im Falle einer erfolgten Kostenübernahmeerklärung unterscheidet sich die organisatorische Abwicklung nicht von sonstigen stationären Krankenhausbehandlungen.
Stationäre Rehabilitationen und Kuren:
Bei stationären Abschlussheilbehandlungen und allgemeinen stationären Rehabilitationen, auch sog. Sanatoriumskuren, ist die jeweilige Rehabilitationsmassnahme ebenfalls im voraus bei der
zuständigen Privatversicherung zu beantragen.
Ambulante Behandlungen:
Ambulante ärztliche Konsultationen, d.h. Beratungen, Untersuchungen und Behandlungen bedürfen im Unterschied zu den stationären Behandlungen in unserer Klinik keinerlei vorausgehender
Formalitäten. Behandlungstermine können kurzfristig nach Vereinbarung abgestimmt werden.
Die vorstehenden Ausführungen gelten in gleicher Weise sämtlich auch für beihilfeberechtigte Patienten.
Private Zusatzversicherungen:
Gesetzlich krankenversicherte Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung für Chefarztbehandlung im Krankenhaus können bei entsprechendem Wunsch auch für stationäre Anschlussheilbehandlungen
bzw. Anschlussrehabilitationen in der Meduna-Klinik die persönliche Behandlung durch den Chefarzt in Anspruch nehmen. In diesem Fall holen wir, sofern noch nicht geschehen, die Zustimmung der privaten
Zusatzversicherung bei Anreise des Patienten ein.
Rechnungsstellung:
Selbstzahler, privat versicherte und beihilfeberechtigte Patienten erhalten die folgenden Einzelrechnungen:
- Rechnung der Klinik über die Tagessätze für Unterkunft und Verpflegung
- Rechnung der Klinik über durchgeführte krankengymnastisch-physiotherapeutische Leistungen
- Rechnung des Chefarztes über durchgeführte ärztliche Leistungen
- Rechnung des Leitenden Psychologen im Falle durchgeführter psychologischer Behandlungen
- Rechnung der Ernährungsberaterin / Diabetesassistentin für ernährungsbezogene Beratungen und Schulungen.
Die krankengymnastisch-physiotherapeutischen Leistungen werden nach einer Hauspreisliste berechnet, deren Gebühren sich an den beihilfefähigen Beträgen orientieren. Die Rechnungen der Chefärzte
und Psychologen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstellt.
Patienten mit privater Zusatzversicherung erhalten in Anspruch genommene Chefarztbehandlungen ebenfalls nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt.
Copyright: Prof. Dr. Piper, Meduna-Klinik, 56864 Bad Bertrich, Tel.: 02674 / 1820, Fax: 02674 / 182 3182
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